Vormundschaftsverein

Vormundschaftsverein

Vereinsvormundschaften

und -pflegschaften


Der Verein Katojo stellt genügend geeignete Mitarbeitende für die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften zur Verfügung. Beschäftigte können haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige sowie Angestellte des Vereins sein.


Ein in Vollzeit beschäftigter Vereinsvormund, der ausschließlich mit der Führung von Vormundschaften betraut ist, soll durchschnittlich maximal 30 Vormundschaften oder Pflegschaften führen. Hierzu verpflichtet sich Katojo e.V. bedingungslos.


Er besucht das Kind oder den/die Jugendliche/n in der Regel einmal im Monat in dessen gewohnter Umgebung, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsintervalle oder ein anderer Ort erforderlich.


Darüber hinaus hat der Vormund die Aufgabe, die Pflege und Erziehung seines Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten. Dies gilt entsprechend auch beim Führen von Vereinspflegschaften.


Die Arbeit der Vereinsvormünder und -pfleger richtet sich nach den jeweils aktuellen fachlichen Standards und dem gesetzlichen Auftrag. Diese werden in der Konzeption berücksichtigt, die regelmäßig überarbeitet wird.

Warum Katojo e.V.?


Jeder Vormund oder Pfleger kennt seine betreuten Minderjährigen persönlich und baut gleich zu Beginn eine persönliche Beziehung auf.


Dies bedeutet anfangs häufige Kontakte in der vertrauten Umgebung des Kindes oder Jugendlichen, um sich gegenseitig kennen zu lernen, die Wünsche und Vorstellungen abzugleichen, gemeinsam Zeit zu verbringen und Vertrauen aufzubauen. Später können diese Besuche beim sogenannten Mündel im monatlichen Abstand stattfinden und zwischendurch bleibt man telefonisch oder auch per E-Mail oder Chat in Kontakt. Auch für Vertretung in Abwesenheitszeiten wird in allen Fällen gesorgt.


Haupt- oder nebenamtlich Beschäftigte bringen die folgenden Qualifikationen für die Führung von Vereinsvormundschaften oder -pflegschaften mit:


  • Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor- oder Masterstudiums der Sozialen Arbeit,
  • Diplom-Pädagogen/innen (Uni),
  • Dipl.-Sozialpädagogen/innen (FH),
  • Sozialarbeiter/innen,
  • Erzieher/innen,
    sowie
  • sonstige Mitarbeiter/innen und Vereinsmitglieder, die über mehrjährige
    Berufsfeld- oder Erziehungserfahrung verfügen.


Alle Vereinsvormünder oder -pfleger legen zu Beginn und in regelmäßigen Abständen erweiterte Führungszeugnisse vor, die ohne Eintrag bezüglich dieser Tätigkeit sein müssen.


Ehrenamtlich tätige Vormünder oder Pfleger werden in einer ausführlichen Schulung vorbereitet und ab Bestellung laufend beraten und unterstützt. Zum Beispiel werden kollegiale Beratungen oder Fallbesprechungen mit hauptamtlichen Fachkräften angeboten.

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