Pflegekinderhilfe

Pflegekinderhilfe

Beratung und Unterstützung


Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen

In § 37a SGB VIII hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Pflegepersonen „vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung“ haben.

Katojo e.V. bietet mit seinen langjährig in der Pflegekinderhilfe erfahrenen Fachkräften die Übernahme der Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen in Form von individuellem Coaching an.

Egal ob regelmäßig oder ganz gezielt zu bestimmten Themen oder in besonderen Situationen: Katojo e.V. berät und unterstützt Pflegeeltern gemäß den vorher mit dem Jugendamt festgelegten Zielen. Diese werden im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII oder in individueller Absprache festgelegt.

Die Fallsteuerung und Fallverantwortung verbleibt beim zuständigen Jugendamt.

Interessiert? Dann lassen Sie sich doch von uns beraten! Hier gehts zum Kontaktformular.



Beratung und Unterstützung von Eltern

In § 37 SGB VIII hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Eltern von unter anderem Pflegekindern einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Beziehung zu ihrem Kind haben.


Katojo e.V. bietet mit seinen langjährig in der Pflegekinderhilfe erfahrenen Fachkräften die Übernahme der Beratung und Unterstützung von Eltern von Pflegekindern an.

Egal ob regelmäßig oder ganz gezielt zu bestimmten Themen oder in besonderen Situationen: Katojo e.V. berät und unterstützt Eltern gemäß den vorher mit dem Jugendamt festgelegten Zielen. Diese werden im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII oder in individueller Absprache festgelegt.

Die Fallsteuerung und Fallverantwortung verbleibt beim zuständigen Jugendamt.


Interessiert? Dann lassen Sie sich doch von uns beraten! Hier gehts zum Kontaktformular.


Coaching


Coaching in Krisensituationen

Neben kontinuierlicher und regelmäßiger Beratung mit fest vereinbarten Kontakten können wir zeitlich begrenzt und flexibel beispielsweise in folgenden Situationen unterstützen:

  - krisenhafte Verläufe
  - erhöhter erzieherischer Bedarf eines Pflegekindes
  -  schwierige Elternarbeit
  - konfliktbehaftete Umgangskontakte

Interessiert? Dann melden Sie sich!



Begleitung bei Umgangskontakten

Begleitung bei Umgangskontakten

Wenn das zuständige Jugendamt den Bedarf einer Umgangsbegleitung für Pflegekinder festgestellt hat, begleiten und organisieren wir gern die Besuchskontakte.

Diese können Treffen von Eltern mit dem Pflegekind sein, eine Oma kann allein das Kind besuchen oder es kann auch ein Geschwistertreffen auf dem Spielplatz stattfinden. Wir sind flexibel und stehen allen Beteiligten gern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

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