Verfahrensbeistandschaften
Verfahrensbeistandschaften
Nach § 158 Abs. 1 FamFG kann das Gericht einem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen einen geeigneten Verfahrensbeistand bestellen. Katojo e.V. übernimmt mit erfahrenen und geeigneten Fachkräften die Verfahrensbeistandschaft in allen Kindschaftssachen gem. § 151 FamFG und begleitet Kinder und Jugendliche in dieser für sie oftmals unüberschaubaren und aufregenden Zeit durch das gesamte Verfahren vor dem Familiengericht.
Unsere Aufgaben beinhalten unter anderem Gespräche mit den Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern sowie weiteren Stellen, die Teilnahme an Anhörungsterminen vor dem Gericht sowie die Berichterstellung.
Gemäß unserem Motto behalten wir die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen stets im Blick und unterstützen das Familiengericht sowie die beteiligten Parteien dabei, gute und langfristig hilfreiche Entscheidungen für die Minderjährigen zu treffen. Zugleich sind wir verlässliche und kompetente Ansprechpersonen für die Verfahrensbeteiligten im Rahmen unserer Vertretung der Kindesinteressen. Wir sehen es neben der bestmöglichen Vertretung der Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen auch als unseren Auftrag an, durch Zuverlässigkeit, fachliche Kompetenz und ein stets professionelles Handeln und Auftreten eine kompetente Dienstleistung zu erbringen.
Alle Verfahrensbeistände bei Katojo e.V. üben ihre Tätigkeit berufsmäßig aus und sind für diese Aufgabe aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrung und Fachkompetenz sowie ggf. durch eine entsprechende Weiterbildung fachlich und persönlich geeignet. Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen besitzen unsere Verfahrensbeistände zumindest Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder- und Jugendhilferechts, sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes und beherrschen auch kindgerechte Gesprächstechniken. Es erfolgen regelmäßige Fort- und Weiterbildungen.
Warum Katojo e.V.?
Grundsätzlich wird jeder Verfahrensbeistand persönlich vom Familiengericht für jedes Verfahren individuell bestellt und bewirbt sich mit allen erforderlichen Unterlagen direkt bei den zuständigen Familiengerichten.
Durch die Bündelung der Kompetenzen und aufgrund der engen Zusammenarbeit der Fachkräfte bei Katojo e.V. im Team sind wir dazu in der Lage, stets schnellstmöglich auf die Bedarfe der Familiengerichte zu reagieren und jeweils umgehend eine geeignete und passende Person als Verfahrensbeistand anzubieten.
Unsere Verfahrensbeistände haben im Gegensatz zu selbstständig tätigen Fachkräften die Möglichkeit, sich im Rahmen von anonymisierten Fallbesprechungen und Supervision auszutauschen und ihr fachliches Handeln zu reflektieren. Katojo e.V. stellt damit sicher, dass unsere Verfahrensbeistände die Forderung des § 158 FamFG bestmöglich umsetzen, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen.
Durch die Anstellung der Verfahrensbeistände bei Katojo e.V. können wir sicherstellen, durchgehend dieselben hohen fachlichen und persönlichen Standards bei allen Verfahrensbeistandschaften anzubieten. Katojo e.V. bietet zudem eine sehr gute Erreichbarkeit und stets hohe formale Standards an. Längere Abwesenheitszeiten oder der Ausfall eines Verfahrensbeistands können teamintern ausgeglichen werden.